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Vor oder nach Neujahr zügeln: was es bei den Steuern ausmacht

Du ziehst in einen anderen Kanton? Für die Steuern zählt, wo du am Ende des Jahres wohnst, und zwar für das ganze Jahr. Hier siehst du, wie viel der Umzugstag bei deinem Einkommen ausmacht. Gratis, ohne Konto, gerechnet in deinem Browser.

Die Regel

Wer innerhalb der Schweiz den Kanton wechselt, zahlt die Einkommens- und Vermögenssteuer für das ganze Jahr in dem Kanton, in dem er am Ende des Jahres wohnt.

Ziehst du bis und mit 31. Dezember 2026 um, gilt für das ganze Jahr 2026 der neue Ort. Ziehst du erst ab 1. Januar 2027 um, zahlst du für 2026 noch am alten Ort und ab 2027 am neuen.

Die direkte Bundessteuer ist überall gleich hoch; es wechselt nur der Kanton, der sie erhebt. Den Unterschied machen Kantons- und Gemeindesteuer. Fundstellen: Art. 4b StHG, Art. 105 DBG.

Deine Rechnung

Ubivo bekommt nur die beiden Orte, um die Steuerdaten dieser Gemeinden zu laden. Haushalt, Einkommen und Vermögen bleiben in deinem Browser; gespeichert wird nichts.

Genève (GE): Steuerdaten 2026 geladen.
Nyon (VD): Steuerdaten 2026 geladen.

Die Haushaltstypen der Steuerstatistik der ESTV. Eingetragene Partnerschaft wie verheiratet.

Lohn vor Abzügen. Bei Paaren beide Einkommen zusammen.

Reinvermögen nach Abzug der Schulden. Gerechnet wird genau mit der gewählten Stufe.

Gib beide Orte und dein Einkommen ein, dann erscheint die Rechnung hier.

Was sonst gilt

  • Wohnsitz: Massgebend ist, wo du tatsächlich wohnst, mit der Absicht zu bleiben. Das Datum der Anmeldung allein entscheidet nicht, und ein Umzug nur auf dem Papier zählt nicht. (Art. 3 StHG)
  • Vermögen: Es zählt der Stand am Ende des Jahres, versteuert am Ort, an dem du dann wohnst. (Art. 17 StHG)
  • Kapitalbezug aus Pensionskasse oder Säule 3a: Hier zählt nicht das Jahresende, sondern der Wohnort am Tag, an dem die Leistung fällig wird. Der Rechner berücksichtigt das nicht. (Art. 4b StHG, Art. 105 DBG)
  • Liegenschaft in einem anderen Kanton: Sie bleibt für das ganze Jahr in dem Kanton steuerpflichtig, in dem sie liegt; daran ändert der Umzug nichts. Der Rechner rechnet ohne Liegenschaften. (Art. 4b StHG)
  • Kirchensteuer: nicht in den Zahlen. Sie sind ohne Konfession gerechnet, wie die Steuerstatistik der ESTV. Gehörst du einer Landeskirche an, kommt die Kirchensteuer an beiden Orten dazu.

Nicht abgedeckt

  • Zuzug aus dem Ausland oder Wegzug ins Ausland: Dann bist du nur für einen Teil des Jahres in der Schweiz steuerpflichtig, und die Rechnung ist eine andere. (Art. 15 StHG, Art. 40 DBG)
  • Quellensteuer: Wer an der Quelle besteuert wird (Steuer direkt vom Lohn abgezogen, ohne ordentliche Veranlagung), für den gelten eigene Regeln. Bitte beim Steueramt fragen.

Keine Steuerberatung. Der Rechner folgt dem Gesetz und schätzt mit den Daten der ESTV; massgebend ist die Veranlagung deines Steueramts.

Typische Umzüge, fertig gerechnet

Häufige Umzüge zwischen zwei Kantonen, mit Beispielhaushalten gerechnet: was es ausmacht, ob du vor oder nach Neujahr umziehst.

Umzug im selben Kanton

Wer innerhalb des Kantons die Gemeinde wechselt, zahlt die Kantonssteuer ohnehin im selben Kanton. Welche Gemeinde die Gemeindesteuer des Umzugsjahres erhält, regelt jeder Kanton selbst. Wir rechnen nur für Kantone, deren Regel wir im kantonalen Steuergesetz nachgelesen haben.

KantonRegelFundstelle
ZürichDie Gemeinde, in der du am Ende des Jahres wohnst, erhält die Gemeindesteuer für das ganze Jahr.StG ZH (LS 631.1), § 190 Abs. 1gelesen am 31. Oktober 2026
BernDie Gemeinde, in der du am Ende des Jahres wohnst, erhält die Gemeindesteuer für das ganze Jahr.StG BE (BSG 661.11), Art. 251 Abs. 1 i. V. m. Art. 165 Abs. 4gelesen am 31. Oktober 2026
LuzernDie Gemeinde, in der du am Ende des Jahres wohnst, erhält die Gemeindesteuer für das ganze Jahr.StG LU (SRL 620), § 237 Abs. 1 und 2gelesen am 31. Oktober 2026
ZugDie Gemeinde, in der du am Ende des Jahres wohnst, erhält die Gemeindesteuer für das ganze Jahr.StG ZG (BGS 632.1), § 171 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 3gelesen am 31. Oktober 2026
AargauDie Gemeinde, in der du am Ende des Jahres wohnst, erhält die Gemeindesteuer für das ganze Jahr.StG AG (SAR 651.100), § 156 i. V. m. § 20 Abs. 2 und 3gelesen am 31. Oktober 2026

Für die übrigen 21 Kantone haben wir die Regel nicht belegt. Der Rechner zeigt dort keine Zahl; bitte beim Steueramt der neuen Gemeinde fragen.

Häufige Fragen

Zählt das Datum der Anmeldung bei der Gemeinde?

Massgebend ist der steuerrechtliche Wohnsitz: der Ort, an dem du dich mit der Absicht aufhältst, zu bleiben. Die Anmeldung allein entscheidet nicht. Wer erst nach Neujahr wirklich umzieht, hat am 31. Dezember noch den alten Wohnsitz.

Ich ziehe am 31. Dezember um. Wo zahle ich?

Entscheidend ist, wo du am Ende des Jahres wohnst. Wohnst du am 31. Dezember am neuen Ort, zahlst du die Steuern für das ganze Jahr dort.

Ändert sich auch die Bundessteuer?

Nein. Die direkte Bundessteuer ist in der ganzen Schweiz gleich hoch. Erhoben wird sie vom Kanton, in dem du am Ende des Jahres wohnst; der Betrag bleibt derselbe.

Und wenn ich aus dem Ausland komme oder ins Ausland ziehe?

Dann gilt diese Regel nicht: Du bist nur für die Zeit in der Schweiz steuerpflichtig, in der du hier wohnst. Dieser Rechner deckt das nicht ab.

Ist die Kirchensteuer dabei?

Nein. Die Zahlen sind ohne Konfession gerechnet. Gehörst du einer Landeskirche an, kommt die Kirchensteuer am jeweiligen Ort dazu, und auch sie kann den Unterschied vergrössern oder verkleinern.

Damit der Umzug vor Neujahr klappt: Wohnung kündigen zeigt, auf welchen Termin du frei bist und bis wann die Kündigung beim Vermieter sein muss. Neue Adresse im Blick? Der Gratis-Report von Ubivo zeigt für jede Schweizer Adresse Steuern, Krankenkasse und Wege.

Methode und Quellen

  • Steuerdaten: Steuerbelastung je Gemeinde aus dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), dieselben Werte wie im Ubivo-Report. Jahrgang je Gemeinde, wie die ESTV ihn führt; Kantone ohne verabschiedete neue Tarife stehen noch auf dem Vorjahr.
  • Rechnung: Einkommen mal Steuerbelastung des Haushaltstyps in der Gemeinde, zwischen den Stützpunkten der Daten linear verbunden, auf ganze Franken gerundet. Dazu die Vermögenssteuer von Kanton und Gemeinde für die gewählte Vermögensstufe.
  • Annahmen der ESTV-Statistik: Bruttolohn aus unselbständiger Arbeit, Alter 35, Kinder 3 und 10 Jahre, bei zwei Einkommen je die Hälfte, ohne Konfession, nur die üblichen Abzüge. Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse, Schuldzinsen oder hohe Berufsauslagen fehlen.
  • Keine Zahl ausserhalb der Daten: für Einkommen unter dem tiefsten oder über dem höchsten Stützpunkt und für Umzüge im selben Kanton ohne belegte Regel.
  • Ältere Quellen nennen Art. 68 StHG und Art. 216 DBG. Diese Artikel sind seit 1. Januar 2014 aufgehoben; die Regel steht heute in Art. 4b StHG und Art. 105 DBG.

Rechtsgrundlagen (Fedlex): Art. 4b StHG, Art. 3 StHG, Art. 15 StHG, Art. 17 StHG, Art. 105 DBG, Art. 40 DBG