Von Basel nach Liestal zügeln: was der 31. Dezember ausmacht
In Liestal zahlst du mehr Steuern als in Basel: in den Beispielen unten CHF 1’188 bis CHF 5’231 im Jahr. Wer bis und mit 31. Dezember 2026 umzieht, zahlt für das ganze Jahr 2026 schon in Liestal. Wer erst ab 1. Januar 2027 umzieht, zahlt 2026 noch die tiefere Steuer in Basel und hat sie so ein Jahr länger.
Steuern 2026 für das ganze Jahr
Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde, ohne Kirchensteuer, ohne Vermögen. Die Bundessteuer ist an beiden Orten gleich hoch.
| Haushalt, Bruttoeinkommen | in Basel (BS) | in Liestal (BL) | Umzug bis 31. Dezember |
|---|---|---|---|
| Ledig, ohne Kinder, CHF 80’000 | CHF 10’126 | CHF 11’314 | CHF 1’188 mehr |
| Ledig, ohne Kinder, CHF 150’000 | CHF 27’400 | CHF 32’631 | CHF 5’231 mehr |
| Verheiratet, 2 Kinder, zwei Einkommen, CHF 160’000 | CHF 15’970 | CHF 19’209 | CHF 3’239 mehr |
Was das heisst
- Ledig, ohne Kinder, CHF 80’000: Wer bis und mit 31. Dezember 2026 umzieht, zahlt für das ganze Jahr 2026 CHF 1’188 mehr. Wer erst ab 1. Januar 2027 umzieht, spart diesen Betrag einmal.
- Ledig, ohne Kinder, CHF 150’000: Wer bis und mit 31. Dezember 2026 umzieht, zahlt für das ganze Jahr 2026 CHF 5’231 mehr. Wer erst ab 1. Januar 2027 umzieht, spart diesen Betrag einmal.
- Verheiratet, 2 Kinder, zwei Einkommen, CHF 160’000: Wer bis und mit 31. Dezember 2026 umzieht, zahlt für das ganze Jahr 2026 CHF 3’239 mehr. Wer erst ab 1. Januar 2027 umzieht, spart diesen Betrag einmal.
Ab 2027 zahlst du so oder so in Liestal. Der Unterschied bleibt dann jedes Jahr, solange Tarife und Einkommen gleich bleiben; der Umzugstag entscheidet nur, ob er schon für 2026 gilt.
Mit deinem Einkommen rechnen
Anderes Einkommen, ein anderer Haushalt oder Vermögen? Im Rechner sind Basel und Liestal schon eingetragen. Gerechnet wird in deinem Browser, gespeichert wird nichts.
Die Regel
Wer innerhalb der Schweiz den Kanton wechselt, zahlt die Einkommens- und Vermögenssteuer für das ganze Jahr in dem Kanton, in dem er am Ende des Jahres wohnt.
Ziehst du bis und mit 31. Dezember 2026 um, gilt für das ganze Jahr 2026 der neue Ort. Ziehst du erst ab 1. Januar 2027 um, zahlst du für 2026 noch am alten Ort und ab 2027 am neuen.
Die direkte Bundessteuer ist überall gleich hoch; es wechselt nur der Kanton, der sie erhebt. Den Unterschied machen Kantons- und Gemeindesteuer. Fundstellen: Art. 4b StHG, Art. 105 DBG.
Wohnsitz: Massgebend ist, wo du tatsächlich wohnst, mit der Absicht zu bleiben. Das Datum der Anmeldung allein entscheidet nicht, und ein Umzug nur auf dem Papier zählt nicht. (Art. 3 StHG)
So ist gerechnet
- Die Beispiele: Bruttolohn aus unselbständiger Arbeit, ohne Vermögen und ohne Liegenschaften, mit derselben Rechnung wie der Rechner.
- Annahmen der ESTV-Statistik: Bruttolohn aus unselbständiger Arbeit, Alter 35, Kinder 3 und 10 Jahre, bei zwei Einkommen je die Hälfte, ohne Konfession, nur die üblichen Abzüge. Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse, Schuldzinsen oder hohe Berufsauslagen fehlen.
- Rechnung: Einkommen mal Steuerbelastung des Haushaltstyps in der Gemeinde, zwischen den Stützpunkten der Daten linear verbunden, auf ganze Franken gerundet. Dazu die Vermögenssteuer von Kanton und Gemeinde für die gewählte Vermögensstufe.
- Kirchensteuer: nicht in den Zahlen. Sie sind ohne Konfession gerechnet, wie die Steuerstatistik der ESTV. Gehörst du einer Landeskirche an, kommt die Kirchensteuer an beiden Orten dazu.
- Steuerdaten der ESTV: Basel 2026, Liestal 2026.
Nicht abgedeckt
- Zuzug aus dem Ausland oder Wegzug ins Ausland: Dann bist du nur für einen Teil des Jahres in der Schweiz steuerpflichtig, und die Rechnung ist eine andere. (Art. 15 StHG, Art. 40 DBG)
- Quellensteuer: Wer an der Quelle besteuert wird (Steuer direkt vom Lohn abgezogen, ohne ordentliche Veranlagung), für den gelten eigene Regeln. Bitte beim Steueramt fragen.
- Kapitalbezug aus Pensionskasse oder Säule 3a: Hier zählt nicht das Jahresende, sondern der Wohnort am Tag, an dem die Leistung fällig wird. Der Rechner berücksichtigt das nicht. (Art. 4b StHG, Art. 105 DBG)
Keine Steuerberatung. Die Zahlen sind Schätzungen mit den Daten der ESTV für typische Haushalte; massgebend ist die Veranlagung deines Steueramts.